Zuletzt aktualisiert: 16.06.2021
Möbel Pfister hat eine, Ernst Göhner und Stephan Schmidheiny auch, die Credit Suisse, Playmobil und die Edelmarke Cartier nennen sie ihr Eigen: eine Unternehmensstiftung. Mit anderen Stiftungen gemein haben sie das zweckgebundene Sondervermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Besondere ist ihre organisatorische Ausrichtung an einem wirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen.

Solche Unternehmensstiftungen verfolgen unterschiedliche Zwecke: langfristige Bestandssicherung, Schutz vor feindlichen Übernahmen, Überbrückung von Nachfolgeproblemen oder «good corporate citizenship», d.h. unternehmerische Wohltätigkeit (steuerbefreit) zum Nutzen der Allgemeinheit.

Klassischerweise geht es um kulturelle, wissenschaftliche oder soziale Zwecke. Wachsender Beliebtheit erfreuen sich auch ökonomische Zwecke, beispielsweise die Unterstützung von Unternehmensgründungen oder Innovationen – getreu der Überzeugung, dass florierende Geschäfte die beste Sozialpolitik sind.

Alternativen zur Stiftungsidee sind Mäzenatentum und Sponsoring. Ersteres versteht sich als achtenswertes privates Hobby, bietet maximale Freiheiten in der Wahl der Projekte, wird jedoch aus dem privaten Vermögen des Unternehmers finanziert. Sponsoring-Engagements orientieren sich an Unternehmenszielen, folgen einem Kosten-Nutzen-Kalkül, sind gegenüber dem Unternehmen selbst, den Mitarbeitenden und Aktionären zu rechtfertigen – auf Gegenleistungen der Gesponserten kann dabei nicht verzichtet werden. Beide Formen sind flexibler als Stiftungen, die ihrem Zweck verpflichtet sind. Deren Plus ist allerdings die Transparenz und Verlässlichkeit des Engagements.

Deshalb gilt: Je offener ein Stiftungszweck, desto grösser der Handlungsspielraum. Zu enge regionale oder thematische Fixierung oder ein Engagement, das aus der Mode gerät, werden schnell zum Problem. Augenfällige Ausnahme von der Regel ist die Windler-Stiftung. Sie hat sich der Ortsbild-Pflege von Stein am Rhein verschrieben und kann dafür mehr Mittel aufwenden als der Finanzchef des herausgeputzten Städtchens – das Resultat spricht für sich selbst.

Ob eine Unternehmensstiftung letztlich das richtige Mittel ist, entscheidet sich an den rechtlichen Auflagen, an den ökonomischen Möglichkeiten – ausreichendes Stiftungskapital, eine renditeträchtige Vermögensanlage im Interesse der Langfristigkeit und ausreichend Arbeitszeit in der Stiftung – eine inhaltlichen Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit und Stiftungsräte, die den Stiftungszweck kompetent und motiviert verfolgen.

Prof. Dr. Stefan Gürtler
Dozent für Kommunikation

Fachhochschule Nordwestschweiz
Hochschule für Wirtschaft
stefan.guertler@fhnw.ch

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Veröffentlicht unter Corporate Foundations

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