Stiftung

Unter dem Begriff "Stiftung" wird heute viel verstanden. Es herrscht kein Konsens vor, für was der Begriff genau steht. Entsprechend ist es sinnvoll gewisse Spezifizierungen anzubringen. Denn es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, welche man auseinander halten sollte. Im Folgenden lehnen wir uns an die Begriffsverwendung von swissfoundations.ch und dem CEPS an:

Dachstiftung

Eine Dachstiftung legt die Vermögen von unselbständigen Stiftungen sowie Legaten, kleineren Vermögen etc. zusammen und kann somit eine gute Alternative zur eigenen Stiftungsgründung sein. Denn durch das Zusammenlegen entstehen im Bereich der Vermögensanlage, wie auch in der Projektförderung, Synergien.

Familienstiftung

Die Familienstiftung beschränkt den Förderkreis auf eine Familie bzw. deren Mitglieder. Die Familienstiftung ist nicht im Handelsregister eingetragen, untersteht keiner Aufsicht und ist somit steuerlich nicht befreit. Die Familienstiftung gewährt nach Bedarfssituation Unterstützung für die Familienmitglieder. Eine Bedarfssituation ist bspw. eine Finanzielle Notlage, Krankheit oder Ausbildung. Zahlungen für den normalen Unterhalt sind somit nicht akzeptiert.

Förderstiftung

Eine Förderstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, welche mit dem Stiftungsvermögen oder den daraus entstehenden Einnahmen, Förderaktivitäten verfolgt. Im Zentrum steht nicht nur die Gewährung von finanziellen Mitteln, sondern ebenfalls strategische, begleitende und auswertende Aspekte gehören zu der Stiftungstätigkeit. Entsprechend kann eine Förderstiftung zugleich als operative Stiftung tätig sein.

Gemeinnützige Stiftung

Im Volksmunde meint man oft die gemeinnützige Stiftung, wenn man das Wort "Stiftung" benutzt. Sie erfüllt der Stifterwillen, indem das zweckgebundene Vermögen verwendet wird. Sie ist normalerweise im Handelsregister eingetragen und von der Steuerpflicht befreit. Sie kann zusätzliche Mittel durch Fundraising, Erhalt von Legaten, Zustiftungen oder Nachstiftungen erhalten.

Kirchliche Stiftung

Die kirchliche Stiftung steht unter der sogenannten kirchlichen Aufsicht und nicht unter öffentlicher. Sie ist in der Regel nicht im Handelsregister eingetragen, womit sie sich von der gemeinnützigen Stiftung unterscheidet. Unter verschiedenen Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Steuerpflicht möglich.

Klassische Stiftung

Weitere Bezeichnungsweise für die gemeinnützige Stiftung - Im Volksmunde wird diese Begriff oft benützt und gilt somit als Synonym für die gemeinnützige Stiftung.

Öffentlich-rechtliche Stiftung

Stiftung, die dem öffentlichen Recht unterstellt ist. Sie kann selbständig oder unselbständig sein und wird per Gesetz gegründet. Sie verfolgt normalerweise einen öffentlichen Zweck.

Operative Stiftung

Kern der Tätigkeit einer operativen Stiftung ist nicht die Mittelvergabe an Drittparteien, sondern die Durchführung oder Betreuung eigener Initiativen und Projekte. Sie befindet sich grundsätzlich auf der Suche nach Mitteln und strebt deshalb Kooperationen mit Vergabestiftungen an.

Personalvorsorgestiftung

Stiftung für die berufliche Vorsorge BVG. Weitere wird hier nicht drauf eingegangen.

Privatrechtliche Stiftungen

Alle Stiftungen, welche nicht dem öffentlichen Recht unterstellt sind.

Sammelstiftung

Hat auch wieder mit der beruflichen Vorsorge zu tun. Wenn ein Unternehmen keine eigene Vorsorgestiftung gründen will, kann sie sich einer Sammelstiftung anschliessen.

Schenkungsstiftung

Das Stiftungsvermögen besteht aus einer Schenkung, einem Legat oder einer Donation des Stifters.

Spendenstiftung

Eine Spendenstiftung hat grundsätzlich wenig Vermögen zur Verfügung. Deshalb ist sie auf Fundraising bzw. Spenden von Drittpersonen angewiesen, um wirklich tätig werden und den Stiftungszweck umsetzen zu können.

Trägerschaftsstiftung

Bein einer Trägerschaftsstiftung tritt die Stiftung als Trägerin eines Betriebes oder einer Einrichtung auf und führt dieses operativ.

Unselbständige Stiftung

Unter einer unselbständigen Stiftung sind oft Zustiftungen oder andere Ansammlungen von Geld zu verstehen, welche keiner anderen Stiftung zugeordnet sind. Entsprechend besteht auch keine Rechtspersönlichkeit. Oft handelt es sich um Beträge, die zu gering sind, um eine eigene Stiftung zu gründen.

Verbrauchstiftung

Die Vebrbrauchstiftung hat in den Statuten definiert, wie viel jedes Jahr von den eigenen Mitteln vergeben werden können. Die Absicht ist, sämtliche Mittel aufzubrauchen und die Stiftung dann zu liquidieren.

Abgrenzungen

Da wir auf fundraiso.ch auch andere Kategorien führen, gehen wir hier kurz auf diese ein:

  • Sponsoren: Sind in der Regel Firmen, welche für eine Gegenleistung (in der Regel werbender Natur) Geld oder Sachgüter für ein Projekt zur Verfügung stellen.
  • Öffentliche Fonds: Sind in der Regel Äufnungen von Kapital für einen bestimmten Zweck, welche unter der Schirmherrschaft der öffentlichen Hand vergeben werden. Fonds können angesiedelt sein bei Gemeinde, Bürgergemeinde, Bezirk, Kanton, Bund.
  • Fördervereine: Sind Vereine, welche mit dem Vereinsvermögen fördernde Aktivitäten ermöglichen und/ oder Vergabungen tätigen.
  • Operative Vereine: Verfügen nicht über eigenes Kapital und finanzieren sich alleine aus Spenden.

Weitere Links mit Definitionen zu Stiftung:

swissfoundations - glossar

Video - Was ist eine Stiftung? - Passende Definition aus Deutschland, die auch für die Schweiz anwendbar ist: