Rheumaliga Schweiz
Zweck
Der Verein fördert die Bekämpfung der Rheumaerkrankungen und deren Folgen für die Betroffenen auf gesamtschweizerischer Ebene. Er lässt sich dabei von den anerkannten Grundsätzen der medizinischen Wissenschaften und der sozialen Arbeit leiten. Der Verein erfüllt seinen Zweck vor allem durch die Erbringung von Dienstleistungen sowohl für Betroffene wie auch für die Mitgliederorganisationen, Fachpersonen und für die breite Öffentlichkeit: Information, Prävention, Sozialarbeit, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe, Förderung der Therapie und Wiedereingliederung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Unterstützung von Fachpersonen, Arbeitgebern; Vertretung der Interessen von Menschen, die in Folge einer rheumatischen Erkrankung behindert sind gegenüber Behörden, Fachleuten, Leistungserbringern und Versicherern; Koordination und Förderung der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen ähnlicher Zwecksetzung.
Die Rheumaliga Schweiz (RLS) stellt für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen in finanziellen Notsituationen einen SOS-Fonds zur Verfügung. Dieser wird durch die RLS geäufnet und von dieser verwaltet.
- VERFAHREN
3.1 Gesuche um einen Beitrag aus dem SOS-Fonds können der Rheumaliga Schweiz wie folgt eingereicht werden:
Regulär:
- durch die Mitgliederorganisationen der Rheumaliga Schweiz (kantonale/regionale Rheumaligen oder nationalen Patientenorganisationen)
In begründeten Einzelfällen:
- durch die behandelnde Rheumatologin/den behandelnden Rheumatologen, welche Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Rheumatologie (SGR) sein müssen
- durch Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Rheumaliga Schweiz Begründete Einzelfälle sind beispielsweise: keine Mitgliederorganisation im Einzugsgebiet, Dringlichkeit oder Vertraulichkeit der Anfrage, etc.
3.2 Die Gesuche sind auf CHF 1000.- pro Jahr und Fall begrenzt. Der Antrag muss über die Finanzsituation des Betroffenen Auskunft geben (Steuererklärung), die Diagnose enthalten und kurz begründet werden. Die RLS behält sich das Recht vor, weitere Auskünfte zur Beurteilung des Falles bei den Begünstigten oder deren behandelnden Arzt einzuholen.
3.3 Die Gesuche werden von einer Sozialarbeiterin begutachtet, welche eine Empfehlung zuhanden der Rheumaliga Schweiz abgibt. Die definitive Entscheidung wird von der Geschäftsleiterin und einer Fachperson der Rheumaliga Schweiz getroffen und dem Antragsstellenden und der betroffenen Person kommuniziert. Dieser Entscheid ist definitiv, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gesuche um einen Beitrag bis 150 Franken an Hilfsmittel können direkt von der betroffenen Person oder Angehörigen sowie von Therapie- oder Pflegefachpersonen eingereicht werden. Telefon: 044 487 40 00 oder [email protected]
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Mitglieder des Stiftungsrates & Delegierte
Person | Funktion |
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Gabellon, Isabelle, von Lausanne, in Bourg-en-Lavaux. | Mitglied |
Datum | Nachricht |
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06.12.2022 | |
27.07.2022 |
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