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Das Kind im Fokus: "Ich weiss, woher ich komme!"

Titelbild

Projektbeschrieb

In den vergangenen Jahrzehnten hat ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden und Familienformen haben sich verändert. So ist die Zahl der Kinder gestiegen, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Spannweite gelebter Familienformen hat sich mit Alleinerziehendenfamilien, Patchwork- oder Regenbogenfamilien erweitert. Dazu beigetragen haben auch fortpflanzungsmedizinische Behandlungen, die darauf abzielen, Menschen ihren Kinderwunsch zu erfüllen. In der Schweiz ist der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin Paaren (und bei heterologer Samenspende Ehepaaren) vorbehalten, die ihre Unfruchtbarkeit überwinden oder die Übertragung einer schweren Erbkrankheit verhindern wollen. Andere Paare oder Einzelpersonen mit Kinderwunsch müssen daher für die Erfüllung ihres Kinderwunsches ins Ausland ausweichen. Zudem nutzen Menschen im Ausland auch fortpflanzungsmedizinische Behandlungen und Angebote, die in der Schweiz nicht zulässig sind, wie die (anonyme) Samenspende für alleinstehende Frauen, die Eizellenspende, die Embryonenspende und die Leihmutterschaft. Auch nutzen Paare oder alleinstehende Frauen private Samenspenden.

Bestehende Beratungsangebote für Menschen, die sich ihren Kinderwusch erfüllen wollen, finden sich in sogenannten Kinderwunschkliniken, bei Ärztinnen und Ärzten in der Reproduktionsmedizin oder bei Dienstleistern, die Behandlungen im Ausland vermitteln. Die Beratungen zielen ab auf gesundheitliche Themen wie Ursachen von unerfülltem Kinderwunsch, Diagnosemöglichketen sowie die Chancen und Risiken diverser Behandlungsmethoden. Es handelt sich in aller Regel um individuelle Beratungsangebote, die den Ratsuchenden primär Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie sich ihren Kinderwunsch erfüllen können.

Was dabei gänzlich fehlt, ist der Blick auf die Kinder, die dabei gezeugt werden. Die diversen ärztlich und privat angewendeten fortpflanzungsmedizinischen Verfahren wie die Samenspende, die Eizellspende, die Embryonenspende und die Leihmutterschaft führen zu einer Elternschaft, bei welcher die genetischen und/oder biologischen Eltern nicht mit den sozialen bzw. rechtlichen Eltern übereinstimmen.

Dabei gilt: Alle Menschen haben ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dieses wird sowohl in Art. 7 Abs. 1 UN-KRK wie auch in Art. 8 EMRK (als Teil des Rechts auf Achtung des Privatlebens) und in Art. 10 Abs. 2 BV (als Teil der persönlichen Freiheit) grundrechtlich geschützt. In Bezug auf die Fortpflanzungsmedizin ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in Art. 119 Abs. 2 lit. g BV geregelt

Dieses Recht ist insbesondere auch aus psychologischer Sicht von grosser Bedeutung: Aus der Entwicklungspsychologie und auch aus der Adoptionsforschung ist hinlänglich bekannt, dass das Wissen um die eigenen Wurzeln eng mit einem kohärenten Identitätsgefühl über die Lebensspanne eines Menschen verbunden ist. Es ist deshalb unbestritten, dass es für Menschen von grosser Bedeutung ist, ihre genetische/biologische Abstammung zu kennen. Dieses Wissen über die eigene genetische Abstammung steht jedem Kind zu, unabhängig von den Vorgängen seiner Zeugung. Die Kenntnis der eigenen Abstammung ist ein wichtiger Aspekt der persönlichen Identität, da sie Auskunft über einen wesentlichen Teil der eigenen Lebensgeschichte gibt und eine generationelle Verortung ermöglicht.

Spenderkinder, die nach dem 1.1.2001 gezeugt wurden, können aufgrund ihres Anspruchs auf Auskunft über ihre Identität beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) ein Gesuch einreichen, sobald sie volljährig sind. Doch bereits vorher können sie das Bedürfnis haben, Fragen zu klären. Diejenigen, die vor diesem Datum gezeugt wurden, können nicht auf Informationen des Spenderregisters zurückgreifen und benötigen deshalb allenfalls erst recht Unterstützung im Umgang mit ihrer Zeugungsgeschichte. Spenderkinder erzählen auch oft davon, sich in ihrer Familie irgendwie fremd zu fühlen – je nachdem, in welchem Alter sie von der Art ihrer Zeugung erfahren.

Die rechtlichen/sozialen Eltern von Kindern stehen in der Verantwortung, die Rechte ihrer Kinder sicherzustellen und ihr Kind von Beginn an altersgerechte über seine biologische/genetische Herkunft zu informieren und seine Geschichte im Alltag der Familie zu thematisieren. Heute gibt es praktisch keine Angebote, welche Menschen, die sich auf genannte Weisen ihren Kinderwunsch erfüllen, explizit für die damit zusammenhängenden Bedürfnisse und Rechte der so geborenen Kinder sensibilisieren und die Umsetzung im Familienalltag thematisieren.

Diese Lücke möchte PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz schliessen. PACH verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Pflege- und Adoptiveltern. Zudem berät PACH bereits heute adoptierte Personen und Personen, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, bei ihrer Herkunftssuche. Fragen rund um den Umgang mit der Herkunft des Kindes und deren Thematisierung in der Familie sind dabei wichtige Beratungsthemen und bilden damit eine Kernkompetenz von PACH.

Projektentwicklung

Um die oben genannte Lücke zu schliessen entwickelt PACH ein Bildungsangebot (Informationsveranstaltung) für Personen, welche mittels (privaten) Samenspende, Eizellspende, Embryonenspende oder Leihmutterschaft Eltern geworden sind bzw. sich überlegen, auf diesem Weg Eltern zu werden.

PACH bietet mit der Informationsveranstaltung ein Format an, in dem sich Eltern niederschwellig mit Fragen rund um den Umgang mit der Herkunft ihres Kindes beschäftigen können. Das Ziel dieser Informationsveranstaltung ist, Eltern auf das Recht ihres Kindes, seine Herkunft zu kennen zu sensibilisieren und ihnen Möglichkeiten für die kindgerechte Umsetzung im Familienalltag auf den Weg zu geben. Die Eltern sollen sich in ihrer Rolle und Verantwortung gestärkt fühlen und ermutigt werden, mit ihren Kindern einen offenen Umgang in Bezug auf die Herkunftsfrage ihres Kindes zu pflegen. Auf mögliche Ängste und Bedenken der Eltern wird dabei eingegangen. Dies trägt dazu bei, dass die Rechte dieser Kinder sichergestellt werden und die Weichen gestellt sind, damit die Kinder in einer positiven Auseinandersetzung mit ihrer Herkunft eine stabile Identität entwickeln können.

Nach der Informationsveranstaltung besteht für Eltern bei Bedarf die Möglichkeit, eine kostenlose individuelle Beratung bei PACH in Anspruch zu nehmen, um sich konkret mit der eigenen Situation zu beschäftigen und Handlungsoptionen zu entwickeln.

Projektziel

Unser Ziel ist es, dass alle Menschen, die ein Kind bekommen haben oder werden, dessen biologische Eltern nicht mit den rechtlichen Eltern übereinstimmen, verstehen, wie wichtig es für das Kind ist, seine Herkunft zu kennen. Wir möchten, dass möglichst alle betroffenen Eltern an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.

Dokumente

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Kontakt

pa-ch.ch 0041 44 205 50 40 nadine.saxer@pa-ch.ch Facebook LinkedIn

Kategorie

Projekte Projekte

Adresse Domizil

PACH Pflege- und Adoptivkinder SchweizPfingstweidstrasse 16
CH-8005 Zürich

Laufzeit bis

31.12.2026

Projektsumme

120'000 CHF

Hinzugefügt am

16.03.2023

Zuletzt aktualisiert

16.03.2023
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