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Tabellarische Übersicht der Swisslos-Fonds

Die Lotterieanbieter Swisslos und Lotterie Romande bieten in der Schweiz Zahlenlottos, Sportwetten und Lose an. Ihre Gewinne fliessen an die Kantone zur Unterstützung des Gemeinwohls. Die Kantone finanzieren mit den hunderten Millionen Franken Kultur, Soziales und Sport. Doch jeder Kanton kennt eigene Verteilregeln. Fundraiso bringt Licht in den Förderdschungel.

«Gibt es etwas Besseres als eine Cremeschnitte?» fragt der fiktive und etwas egozentrische Swiss-Lotto-Millionär Heinrich im Swisslos-Werbevideo der Berner Werbeagentur Komet. Die überraschende Antwort liefert Heinrich im Werbespot gerade selbst: «Zwei Cremeschnitten». Nach dem Verspeisen einer zweiten Cremeschnitte folgen die eingängigen Worte: «Jeden Mittwoch und Samstag Millionär werden. Swiss Lotto: Niemand macht mehr Millionäre.» Mit solchen Verheissungen wirbt die Genossenschaft Swisslos mit Sitz in Basel um mehr Kunden für das Gewinnspiel «Swiss Lotto», das beliebteste Lotteriespiel der Schweiz. Swisslos ist gleichzeitig ein gewinnorientiertes Unternehmen und eine gemeinnützige Institution.

Spielverluste und Spielsperren sind Programm

Von einem Wettfranken schüttet Swisslos gemäss eigenen Angaben jeweils 65 Rappen in Form eines Gewinns wieder an die Spieler aus. 24 Rappen verbleiben als Reingewinn für gemeinnützige Zwecke. Die restlichen 11 Rappen fliessen als Provisionen an den Detailhandel und decken den Swisslos-Betriebsaufwand. Doch der Traum vom Millionensegen erfüllt sich nur für eine verschwindend kleine Zahl an Menschen. Glück hatte eine Person am 26. Februar 2021. Sie erzielte bei EuroMillions einen neuen Schweizer Rekordgewinn von sagenhaften 230 Millionen Franken. Doch solche Erfolgsgeschichten vernebeln Spielern den Verstand. Denn im Jahr 2021 wurden in der Schweiz gerade mal 32 Personen durch Lotto-Spiele zu Millionären. Deutlich mehr Menschen verfallen hingegen der Geldspielsucht und müssen gesperrt werden. Ende 2020 lag die Zahl der schweizweit geltenden Spielsperren bei 72’322. Dies sind 10’312 Spielsperren mehr als im Jahr 2019. Dieser Anstieg lässt sich auf die Betriebsaufnahme der Schweizer Online-Spielbanken zurückführen.

Grafik-Swisslos Quelle: Geschäftsbericht Swisslos 2021

Die positive Seite des Geldspiels: Hunderte Millionen für gemeinnützige Zwecke

Doch die Millionenverluste von tausenden Schweizer Spielenden sind gleichzeitig positive Nachrichten für gemeinnützige Organisationen. So verteilte die in den sechs Westschweizer Kantonen tätige Lotterie Romande im Jahr 2021 den Rekordbetrag von 235 Millionen Franken an Vereine in der Romandie, die im sozialen Bereich sowie in Sport und Kultur tätig sind. Die in der Deutschschweiz und Liechtenstein aktive Genossenschaft Swisslos schüttete im Jahr 2021 sogar 491 Millionen Franken an die Kantone aus – 62 Millionen mehr als im Vorjahr. Von den 491 Millionen Franken flossen 438 Millionen an die Kantone. 53 Millionen gingen an die Sport-Toto-Gesellschaft und flossen weiter an Swiss Olympic, Fussball- und Eishockey-Verbände sowie die Sporthilfe. Für Fundraiser interessant zu wissen: Die Bruttospielerträge von Swisslos nehmen seit einigen Jahren laufend zu. So beliefen sich die Brutto-Spielerträge von Swisslos im Jahr 2010 auf 504 Millionen. Im Jahr 2021 waren es bereits 699 Millionen.

Swisslos ist grösste Kultur- und Sportförderin der Schweiz

Seit ihrer Gründung im Jahr 1937 hat Swisslos (siehe Kasten unten) gemäss eigenen Angaben über 7 Milliarden Franken für wohltätige und gemeinnützige Zwecke erwirtschaftet. Swisslos ist somit die bedeutendste Kultur- und Sportförderin der Schweiz. Jährlich schüttet Swisslos rund 400 Millionen Franken an die kantonalen Lotterie- und Sportfonds (Swisslos-Fonds) aus. Jeder Kanton erhält jährlich einen Anteil nach einem festgelegten Schlüssel, abhängig von Bevölkerungszahl und Spielumsatz. Wie die Fondsgelder eingesetzt werden, entscheiden ausschliesslich die Kantone gemäss ihren Vorgaben.

1 Milliarde Franken pro Jahr fliessen in politisch definierte Geldtöpfe

In der Schweiz fliessen gemäss der wirtschaftsnahen Denkfabrik Avenir Suisse aus dem Glücksspiel jedes Jahr rund 1 Milliarde Franken in politisch definierte Töpfe. Die meisten Kantone teilen die erhaltenen Gelder auf drei Fonds auf: Einen Sport- und -Kulturfonds sowie einen Lotteriefonds. Doch welche Organisationen und Projekte der Sport- und Kulturfonds fördern, bleibt im Gegensatz zum relativ transparenten Lotteriefonds oft im Dunkeln. Die verschiedenen Geldtöpfe sind nicht immer überschaubar. So unterhält zum Beispiel der Kanton Luzern insgesamt über ein Dutzend verschiedene Lotteriefonds.

Teures und komplexes Geldverteilsystem mit Interessenkonflikten

Wer Geld aus einem kantonalen Topf will, muss sich daher zuerst durch den Verteilsystem-Dschungel kämpfen. Gemäss der Denkfabrik «Avenir Suisse» haben sich um die beiden Lotterieanbieter Swisslos und Loterie Romande in den Kantonen über die Jahre eine «Geldverteil-Industrie» etabliert. Dabei würden gemäss Avenir Suisse «Glücksspielgelder in teilweise umstrittene Projekte kanalisiert». Allein die administrativen Kosten der rund 80 kantonalen Lotteriefonds schätzt die Avenir-Suisse-Studie vom April 2022 auf jährlich 16 bis 22 Millionen Franken. Schwerwiegender als diese Kosten seien «derweil die Interessenkonflikte, die mit der Verflechtung verschiedener Staatsrollen einhergehen.»

Kaum überschaubare Regeln und zahnlose Aufsicht

Die Regeln zur Ausschüttung seien «fast nicht überschaubar, da höchst unterschiedliche Verteilmechanismen zum Tragen kommen.» Die «Gemeinnützigkeit» als Beweggrund zum Erhalt von Lotteriefondsgeldern wird gemäss Avenir-Studienautoren «von Kanton zu Kanton stark unterschiedlich interpretiert». Sie reicht von Geldvergaben für lokale Kleinkunst bis zu Promotionsreisen ins ferne Ausland. Die Fondsverwaltung in den Kantonen sei mit Millionenkosten verbunden und genüge den Ansprüchen an ein effizientes Management kaum. Die interkantonale Geldspielaufsicht sei zudem ein «zahnloser Tiger». Die heutige Dreifach-Rolle des Staates mit Aufsicht, Betrieb und Geldverteilung sei «nicht mehr zeitgemäss» und widerspreche sämtlichen «Grundsätzen moderner Corporate Governance». Interessenkonflikte seien programmiert.

Gemeinnützigkeit wird bei den Kantonen grosszügig ausgelegt

Auch bei der Verteilung der Glücksspielgelder sei nicht alles zum Besten bestellt. Kantonale Lotteriefonds würden immer wieder Projekte finanzieren, bei denen der in der Verfassung festgehaltene Gemeinnützigkeitsbegriff sehr freizügig ausgelegt werde. Manchmal würden auch Glücksspielgelder im Bereich von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eingesetzt, wofür explizit nicht Gelder aus dem Glücksspiel verwendet werden dürften. Swisslos-Mediensprecher Willy Mesmer schreibt in einer Stellungnahme zur Kritik von Avenir Suisse: «Die Kritik betraf vor allem die Mittelvergabe bzw. deren Organisation. Da Swisslos nicht an der Mittelvergabe beteiligt ist, kann sie auch nicht auf diese Kritik reagieren.» Die Vergabe der von Swisslos erwirtschafteten Gewinne erfolge durch die Kantone. Mesmer fügt hinzu: «Es ist offensichtlich, dass die Mittelverteilung nicht einheitlich, sondern in bewährter föderalistischer Weise und lokal vor Ort erfolgen sollte.»

Keine nationale Anlaufstelle für Fördergesuche

Doch wie kommen Fundraiser auf der Suche nach Finanzierung für ihre Projekte konkret ans Lotterie-Geld? Die Antwort dürfte Geldsuchende frustrieren: Sie müssen sich aufgrund der föderalen Strukturen an die kantonalen Stellen wenden. Es gibt schlicht keine nationale Anlaufstelle für Unterstützungsgesuche und jeder Kanton kennt andere Vergaberegeln und Auflagen. Reto Flury ist Sprecher der Zürcher Finanzdirektion. Er sagt über das Antrags- und Bewilligungsprozedere beim gemeinnützigen Fonds des Kantons Zürich: «Der wichtigste Tipp ist, die Webseite des Fonds im Kanton Zürich genau zu studieren. Dort sind die Beitragskriterien und Ansprechpersonen aufgeführt. Es gibt auch Hinweise für die Gesuchs-Eingabe. Die Anträge sind via Webformular einzureichen. Daher empfiehlt es sich, vor dem Ausfüllen alle Unterlagen und Dokumente bereitzuhalten.»

Gemeinnütziger Fonds Kanton Zürich: Wartefrist mindestens 6 Monate

Falls eine Unterstützung möglich sei, erhalte die Organisation nach einem digitalisierten Prüfprozess einen A-fonds-perdu-Beitrag. Für das Verfahren sei mit rund sechs Monaten zu rechnen, sofern der ersuchte Beitrag unter 1 Millionen Franken liege. Reto Flury fügt hinzu: «Solche Gesuche werden vom Zürcher Regierungsrat behandelt. Übersteigt der ersuchte Beitrag diese Schwelle, entscheidet der Kantonsrat. Dann ist mit rund 1,5 Jahren zu rechnen, bis ein Beschluss vorliegt.» Immerhin: Der gemeinnützige Fonds des Kantons Zürich legt sämtliche Vergaben offen. Auch die Beitragskriterien, nach denen ein Gesuch beurteilt wird, ist für alle öffentlich einsehbar.

Bei anderen Swisslos-Fonds gelten andere Spielregeln

Wer vom Kanton Zürich Swisslos-Gelder will, braucht somit Zeit und Nerven. Auf die Frage, welche Fehler Fundraiser unbedingt vermeiden sollten, antwortet Reto Flury: «Der gemeinnützige Fonds richtet keine Betriebsbeiträge aus. Ausnahmen sind der Zoo Zürich und Institutionen im Bereich Naturbildung. Zudem sollte vor der Eingabe geprüft werden, ob ein Gesuch tatsächlich in die Zuständigkeit des Fonds fällt und nicht in diejenige des Kultur-, des Sport- oder des Denkmalpflegefonds.» Bei diesen Fonds würden gemäss Flury wieder andere Kriterien gelten. Gefördert würden im gemeinnützigen Fonds Projekte, die nicht dem «Courant normal» entsprächen, sondern «einen speziellen Zweck» hätten. Zudem müsse die Trägerschaft über einen mehrjährigen Leistungsausweis verfügen. Das Projekt selber müsse mindestens von regionaler Bedeutung sein. Nicht unterstützt würden Vorhaben, die bereits in der Umsetzung seien, sowie Veranstaltungen und Konferenzen.

Ein fehlendes ZEWO-Zertifikat kann ein Stolperstein sein

Der gemeinnützige Fonds des Kantons Zürich beurteile die Gesuche zudem nicht danach, ob eine Organisation ZEWO-zertifiziert sei oder nicht. Es gebe aber zwei Ausnahmen: bei der Entwicklungszusammenarbeit und bei der Inlandhilfe. In diesen Bereichen seien nur Organisation mit einem ZEWO-Zertifikat beitragsberechtigt.

Swisslos-Fonds Kanton Aargau – das sind die Anforderungen

Damit ein Fördergesuch bewilligt werden kann, müssen gemäss Andreas Kunkel, Controller beim Departement Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau, in erster Linie folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Projekte können Unterstützung erhalten, wenn sie einen wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen sowie von regionaler oder gesamtkantonaler Bedeutung sind. Ausserkantonale Vorhaben müssen für den Kanton Aargau oder gesamtschweizerisch von erheblicher Bedeutung sein.
  • Die Ausrichtung eines Beitrags wird in der Regel von einer möglichst breit abgestützten Finanzierung durch die interessierten Kreise und angemessenen Eigenleistungen abhängig gemacht, die den Fortbestand des unterstützten Vorhabens sichern.
  • Laufende Personal- und Sachaufwände, wiederkehrende Leistungen und Unterhaltsaufwand ohne Investitionscharakter von Sachanlagen werden nicht gewährt.
  • Auf Gesuche, die gestellt werden, nachdem das zu unterstützende Vorhaben bereits in Angriff genommen wurde, wird nicht eingetreten.

Weiter sei zu beachten, dass die folgenden Unterlagen vollständigen eingereicht würden:

  • Eine Projektdokumentation, die das geplante Vorhaben detailliert umschreibt (Hintergrund, Motivation, Ziel, Inhalt, Zeitplan), die verantwortliche/n Person/en oder Institution kurz vorstellt sowie aufzeigt, welches Publikum angesprochen werden soll.
  • Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan, welche die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel aufzeigen sowie Art und Umfang der Eigenleistungen ausweisen. Es ist anzugeben, an welche Stellen ebenfalls Beitragsgesuche gerichtet wurden.

Gut zu wissen: Eine auf Dauer ausgelegte finanzielle Unterstützung über den Swisslos-Fonds sei nicht möglich. Es werden gemäss Andreas Kunkel «insbesondere Einzelvorhaben und Anschubfinanzierungen mit Beiträgen unterstützt». Bei der Beantragung von Förderbeiträgen sei zu beachten, dass «genügend Vorlaufzeit einberechnet wird». Über die Gewährung von Beiträgen entscheide der Regierungsrat, womit eine frühzeitige Gesucheinreichung gewährleistet werden müsse. Aktuell sei der Kanton Aargau daran, den Prozess zur Einreichung von Gesuchen noch kundenfreundlicher und einfacher zu gestalten, sodass Gesuche künftig digital eingereicht werden können.

So kommen Fundraiser an kantonale Lotterie-Gelder für Projekte

Doch was müssen Fundraiser in anderen Kantonen beachten? Fundraiso.ch hat die Webadressen aller Swisslos-Fonds in den Deutschschweizer Kantonen mit den unterstützten Themen in Form einer Tabelle zusammengestellt. Erwähnt ist auch, ob ein Fonds regional, national oder sogar international Gelder vergibt. Updates und Anpassungen bei den kantonalen Fördertöpfen finden Sie immer auch direkt auf www.fundraiso.ch. Mit Hilfe der mächtigen Fundraiso-Datenbank kommen Sie rascher und einfacher an die Fördertöpfe – viel Erfolg und gute Nerven im Förderdschungel!

Tabellarische Übersicht der Swisslos-Fonds

Wissenswertes über Swisslos, die Sport-Toto-Gesellschaft und die Loterie Romande

Swisslos ist die schweizerische Lotteriegesellschaft für die Kantone der Deutschschweiz und den Kanton Tessin. Sie wurde 1937 als «interkantonale Landeslotterie» gegründet und später in «Swisslos» umbenannt. Sie ist in Form einer Genossenschaft mit Sitz in Basel organisiert. Die Tätigkeit von Swisslos stützt sich auf das Bundesgesetz über Geldspiele aus dem Jahr 2017 sowie die dazugehörige Verordnung von 2018. In den Statuten ist die Funktionsweise der Genossenschaft definiert.

Die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) ist seit 2007 nicht mehr operativ tätig und erwirtschaftet keine eigenen Mittel. Ihre Hauptaufgabe ist die Weiterleitung der ihr von den beiden Lotteriegesellschaften «Swisslos» und «Loterie Romande» zu Gunsten einiger nationaler Sportorganisationen zur Verfügung gestellten Mittel. Der Sport-Toto-Gesellschaft ist es daher nicht möglich, andere Projekte aus dem Sport direkt zu unterstützen. Zur gezielten Förderung von Projekten verfügt jeder Kanton über einen (Swisslos-)Sportfonds (Deutschschweiz und Tessin) oder eine Sportkommission (Romandie), die gemäss bestehenden Reglementen und Richtlinien finanzielle Mittel zur Förderung von einzelnen Projekten zur Verfügung stellen können.

Seit ihrer Gründung 1937 erfüllt die Loterie Romande einen gemeinnützigen Auftrag: Sie verteilt ihren gesamten Gewinn an nicht gewinnorientierte Vereine, die in verschiedensten Bereichen wie Soziales, Kultur, Sport, Bildung oder Umweltschutz tätig sind. Die Verteilorgane haben die Aufgabe, den ihnen zustehenden Gewinnanteil in den sechs Westschweizer Kantonen (Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura) zu verteilen. Nur diese Organe entscheiden nach klar definierten Kriterien, welche Institutionen sie unterstützen wollen. Jedes Jahr werden von der Loterie Romande gemäss eigenen Angaben Gelder an rund 3'000 gemeinnützige Projekte verteilt.

Autor: Bernhard Bircher-Suits, fundcom.ch

Veröffentlicht unter Fundraising

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